Leitweg-ID / XRechnung an Behörden
XRechnung an Behörden senden: Bund, alle 16 Länder und Kommunen
Rechnungen an Behörden gehen als XRechnung an ein Rechnungseingangsportal, nicht per Post und nicht als PDF. Der Bund nimmt sie über die OZG-RE (xrechnung-bdr.de) an; die 16 Länder regeln ihren Eingang selbst: einige nutzen die OZG-RE mit, andere haben ein eigenes Portal. Welches Portal gilt, welche Wege es gibt und ob Sie als Lieferant müssen, steht hier für jedes Land, mit Quelle. Die Datei prüfen Sie vorher hier.
Stand: 29.10.2026
Alle Angaben stammen von den offiziellen Seiten des Bundes und der Länder, gelesen am 9.10.2026; die Quellen stehen bei jedem Land. Annehmbar ist keine Behörde und verschickt keine Rechnungen.
In vier Schritten zur Rechnung an eine Behörde
- Leitweg-ID beschaffen. Sie steht in der Bestellung, oder Sie fragen den Auftraggeber. Die ersten zwei Ziffern nennen das Land (z. B. 05 = Nordrhein-Westfalen, 09 = Bayern), 99 steht für den Bund. Leitweg-ID finden · Leitweg-ID prüfen
- Eingang klären. Bund: die OZG-RE. Länder und Kommunen: das Portal oder die Adresse, die unten beim Land steht und die der Auftraggeber Ihnen nennt. Über Peppol adressieren Sie die Behörde mit
0204:plus Leitweg-ID, wenn sie dort angeschlossen ist. - XRechnung erstellen und prüfen. Die Leitweg-ID gehört in das Feld Käuferreferenz (BT-10). Prüfen Sie die Datei vor dem Senden: hier auf dieser Seite, mit dem KoSIT-Regelwerk.
- Senden und Status verfolgen. Per Weberfassung, Upload, E-Mail oder Peppol, je nachdem, was das Portal anbietet. Eine Rechnung, die das Portal zurückweist, korrigieren Sie und reichen sie neu ein.
Alle Länder auf einen Blick
| Land | Pflicht für Lieferanten | Eingang | Wege |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | seit 1.1.2022 | ZRE BW (service-bw) | Upload, E-Mail, Peppol |
| Bayern | keine | kein zentrales Portal (OZG-RE geplant) | E-Mail an die Behörde |
| Berlin | keine | OZG-RE | Weberfassung, Upload, E-Mail, Peppol |
| Brandenburg | keine | OZG-RE | OZG-RE (u. a. Peppol) |
| Bremen | beim Auftraggeber erfragen | Gemeinsam Online | Eingabe, Upload, E-Mail |
| Hamburg | seit 1.1.2022, i. d. R. ab 1.000 € | E-Rechnungsportal (Gemeinsam Online) | Peppol, Eingabe, Upload, E-Mail |
| Hessen | seit 18.4.2024 | kein Portal (zentrale E-Mail) | E-Mail, Upload |
| Mecklenburg-Vorpommern | seit 1.4.2023, ab 1 Cent | OZG-RE | OZG-RE, Peppol |
| Niedersachsen | keine | ZeRN (NAVO) | Peppol, E-Mail, Upload, Eingabe |
| Nordrhein-Westfalen | keine (außer per Vertrag) | E-Rechnungsportal NRW | Peppol, E-Mail, Weberfassung, Upload |
| Rheinland-Pfalz | seit 1.4.2025 | ZRE RLP | Peppol, E-Mail, Upload, Weberfassung |
| Saarland | seit 2022, über 1.000 € | ZRE RLP (mitgenutzt) | Peppol, E-Mail, Upload, Weberfassung |
| Sachsen | keine | OZG-RE | Weberfassung, Upload, E-Mail |
| Sachsen-Anhalt | keine (Soll-Vorschrift) | Gemeinsam Online | Eingabe, Upload, E-Mail |
| Schleswig-Holstein | nicht genannt | Gemeinsam Online | Eingabe, Upload, E-Mail |
| Thüringen | nicht genannt | OZG-RE | Weberfassung, Upload (OZG-RE) |
XRechnung vor dem Senden prüfen
Laden Sie die Datei hoch, die Sie an die Behörde senden wollen. Wir prüfen sie mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk für XRechnung, das auch die Portale von Bund und Ländern anwenden, zeigen die Rechnung lesbar und nennen jeden Fehler mit Regel und Feld, auch ob die Leitweg-ID in BT-10 steht. Kostenlos, ohne Konto, die Datei wird nicht gespeichert.
Keine Datei zur Hand? Beispiel prüfen: oder · alle Beispiele zum Herunterladen
Mehrere Rechnungen? Mehrere Dateien prüfen: bis zu 10 auf einmal, auch als ZIP, mit Prüfbericht pro Datei.
Rechnung korrigieren lassen
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- Offizielles KoSIT-Regelwerk v2026-08-31
- Offizielle Testsuite: 86 / 86 bestanden
- Server in Frankfurt (AWS eu-central-1)
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- DSGVO: keine Cookies, kein Tracking durch Dritte
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Die Länder im Einzelnen
Baden-Württemberg
- Portal
- Zentraler Rechnungseingang (ZRE BW) auf service-bw
- Wege
- Upload auf service-bw (Dateien bis 15 MB), E-Mail und Peppol. Eine Weberfassung nennt das Land nicht.
- Pflicht
- Ja: Lieferanten der Landesverwaltung senden seit 1.1.2022 E-Rechnungen (E-Rechnungsverordnung BW). Ausgenommen sind Rechnungen bis 1.000 € netto, die bis 31.12.2026 gestellt werden, und Rechnungen mit Verschlusssachen.
- Kommunen
- Für Kommunen gilt die Pflicht nicht; sie können sich dem ZRE aber anschließen.
- Gut zu wissen
- Nur strukturierte Formate; ein PDF zählt nur als ZUGFeRD. Anlagen als PDF, PNG, JPG, CSV, XLSX oder ODS, höchstens 100 Dateien und 15 MB zusammen.
Quellen (Baden-Württemberg, gelesen am 9.10.2026): service-bw: E-Rechnung an das Land Baden-Württemberg (Upload) · Innenministerium BW: Verfahrensbeschreibung E-Rechnung beim Zentralen Rechnungseingang (Stand 7.8.2026)
Bayern
- Portal
- kein zentrales Landesportal genannt
- Wege
- Derzeit per E-Mail direkt an die bestellende Behörde. Den Anschluss an die OZG-RE des Bundes plant das Finanzministerium laut Rechnungshof „bis Mitte 2026“, zunächst freiwillig; E-Mail an die Behörde bleibt in einer Übergangszeit erlaubt.
- Pflicht
- Nein. Laut Bayerischem Obersten Rechnungshof (2026) „besteht derzeit keine Verpflichtung für Lieferanten“. Behörden müssen E-Rechnungen ab 1.000 € netto annehmen, wenn sie der EN 16931 entsprechen (die XRechnung gilt als konform) und Käuferreferenz, Zahlungsbedingungen, Bankverbindung und Ihre E-Mail-Adresse enthalten (§ 8 BayDiV).
- Kommunen
- Können sich nach dem Start an die OZG-RE anschließen. Eine zentrale Vergabestelle für Leitweg-IDs gibt es nicht: Kommunen bilden ihre selbst.
- Gut zu wissen
- e-rechnung.bayern.de leitet auf einen Viewer bei ELSTER weiter, mit dem Sie eine XRechnung ansehen. Senden können Sie dort nichts.
Quellen (Bayern, gelesen am 9.10.2026): Bayerischer Oberster Rechnungshof: Jahresbericht 2026, TNr. 41 (E-Rechnung) · Bayern: § 8 BayDiV (E-Rechnung)
Berlin
- Portal
- OZG-RE des Bundes
- Wege
- Wie beim Bund über die OZG-RE (xrechnung-bdr.de): Weberfassung, Upload, E-Mail mit XRechnung im Anhang, Peppol. Einmalige, kostenlose Registrierung.
- Pflicht
- Nein: Papier ist weiter erlaubt. Die Stellen des Landes müssen E-Rechnungen oberhalb des EU-Schwellenwerts seit 16.4.2020 annehmen (Berliner E-Rechnungsgesetz und E-Rechnungsverordnung).
- Kommunen
- Die Regeln gelten für die Stellen, die Berlin nach § 159 Abs. 2 GWB zugeordnet sind; die Bezirke nennt die Landesseite nicht gesondert.
- Gut zu wissen
- Die Leitweg-ID nennt der Auftraggeber bei der Bestellung. Als zugegangen gilt die Rechnung mit dem Status „bereitgestellt“.
Quellen (Berlin, gelesen am 9.10.2026): Land Berlin: E-Rechnung · Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: FAQ E-Rechnung
Brandenburg
- Portal
- OZG-RE des Bundes
- Wege
- Das Finanzministerium nimmt E-Rechnungen „ausschließlich“ über die OZG-RE (xrechnung-bdr.de) an; Registrierung nötig. Die Landesseite nennt dazu Peppol.
- Pflicht
- Nein: Lieferanten „können“ E-Rechnungen senden (§ 3 BbgERechV, in Kraft seit 1.4.2020). Stellen außerhalb der Landesverwaltung, also auch Kommunen, müssen sie seit 1.1.2025 unabhängig vom Auftragswert annehmen (§ 9).
- Kommunen
- Müssen E-Rechnungen seit 1.1.2025 annehmen; welchen Eingang sie nutzen, sagt der Auftraggeber.
- Gut zu wissen
- Format: XRechnung oder ein anderer Standard nach der EU-Norm (§ 4 BbgERechV).
Quellen (Brandenburg, gelesen am 9.10.2026): Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg: E-Rechnung · Brandenburg: E-Rechnungsverordnung (BbgERechV)
Bremen
- Portal
- E-Rechnungsportal auf Gemeinsam Online
- Wege
- Im gemeinsamen E-Rechnungsportal von Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: Rechnung eingeben oder XRechnung 3.0 hochladen (UBL oder CII), mit Servicekonto Business. Der Versand per E-Mail ist laut Portal „weiterhin uneingeschränkt möglich“.
- Pflicht
- Die Seiten des Landes Bremen waren bei unserem Abruf am 9.10.2026 nicht erreichbar; die Pflicht haben wir dort nicht nachgelesen. Fragen Sie den Auftraggeber oder die Landeshauptkasse (zERIKA, zerika@finanzen.bremen.de).
- Kommunen
- Bremen und Bremerhaven: siehe Pflicht; die Leitweg-ID nennt der Auftraggeber.
- Gut zu wissen
- Der frühere Online-Dienst des Landes verweist auf das neue gemeinsame Portal.
Quellen (Bremen, gelesen am 9.10.2026): Gemeinsam Online: E-Rechnungsportal (Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) · Bremen: früherer Online-Dienst XRechnung (Hinweis auf das neue Portal)
Hamburg
- Portal
- E-Rechnungsportal auf Gemeinsam Online (Dataport)
- Wege
- Bevorzugt Peppol (nur XRechnung, Peppol-ID
0204:02-FHH-06); im Portal eingeben oder hochladen nach einmaliger Registrierung (Servicekonto, Servicekonto Business oder ELSTER-Unternehmenszertifikat); E-Mail nach Registrierung an rechnung@xrechnung.hamburg.de. - Pflicht
- Ja: seit 1.1.2022 XRechnung oder ZUGFeRD, in der Regel ab 1.000 € netto für Lieferungen und Leistungen und ab 3.000 € für Bauleistungen (HmbERechG, HmbERechVO).
- Kommunen
- Hamburg ist Stadtstaat: Land und Stadt sind eine Verwaltung.
- Gut zu wissen
- Angenommen werden XRechnung 2.2, 2.3 und 3.0 sowie ZUGFeRD 2.2 im Profil EN 16931, ZUGFeRD aber nur über Portal oder E-Mail, nicht über Peppol. Hamburg veröffentlicht eine Liste aller seiner Leitweg-IDs.
Quellen (Hamburg, gelesen am 9.10.2026): Kasse.Hamburg: E-Rechnungsversand · hamburg.de: E-Rechnung an die Freie und Hansestadt Hamburg
Hessen
- Portal
- kein zentrales Landesportal genannt
- Wege
- Kein Portal: E-Mail an den zentralen Rechnungseingang des HCC, e-rechnung@ekrw.hessen.de (bis 22 MB, eine Rechnung je E-Mail). Für Dateien bis 100 MB gibt es einen Upload mit Registrierung. Peppol nennt die Lieferanteninformation nicht.
- Pflicht
- Ja: Lieferanten der Landesverwaltung dürfen seit 18.4.2024 nur noch E-Rechnungen senden; ein reines PDF wird nicht mehr angenommen (HEGovG, Hessische E-Rechnungsverordnung). Ausnahmen u. a. Barzahlungen, Direktaufträge, Gerichte und Staatsanwaltschaften.
- Kommunen
- Nennt die Lieferanteninformation des Landes nicht; fragen Sie die Kommune.
- Gut zu wissen
- Format XRechnung (XML) oder ZUGFeRD ab 2.1.1 im Profil XRECHNUNG. Ohne gültige Leitweg-ID wird die Rechnung zurückgewiesen.
Quellen (Hessen, gelesen am 9.10.2026): Hessen, HCC: Lieferanteninformation E-Rechnung (PDF)
Mecklenburg-Vorpommern
- Portal
- OZG-RE des Bundes
- Wege
- Über die OZG-RE (xrechnung-bdr.de), kostenlos für Absender, Anmeldung mit Nutzerkonto. Peppol an
0204:plus Leitweg-ID. - Pflicht
- Ja, ohne Bagatellgrenze: seit 1.4.2023 E-Rechnungen an alle öffentlichen Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V vom 29.6.2021).
- Kommunen
- Eingeschlossen. Die Leitweg-IDs der Kommunen registriert eGo-MV.
Quellen (Mecklenburg-Vorpommern, gelesen am 9.10.2026): eGo-MV: E-Rechnung, Business-Portal OZG-RE
Niedersachsen
- Portal
- Zentraler eRechnungseingang Niedersachsen (ZeRN)
- Wege
- Peppol (der ZeRN ist angeschlossen), E-Mail (eine E-Rechnung je E-Mail, die Adresse nennt der Auftraggeber) sowie Upload und Eingabe im NAVO-Rechnungsassistenten.
- Pflicht
- Nein: Rechnungssteller werden nicht verpflichtet (NDIG, Niedersächsische eRechnungsverordnung). Öffentliche Auftraggeber müssen E-Rechnungen seit April 2020 unabhängig vom Betrag annehmen.
- Kommunen
- Über den ZeRN nur, wenn die Kommune ihn nutzt; Leitweg-ID und Eingang nennt der Auftraggeber.
- Gut zu wissen
- ZUGFeRD nimmt der ZeRN nicht an: Er verlangt die XRechnung als reine XML-Datei. Keine ZIP-Dateien.
Quellen (Niedersachsen, gelesen am 9.10.2026): Niedersachsen: eRechnung in Niedersachsen (ZeRN) · Niedersachsen: Häufig gestellte Fragen für Rechnungssteller · Niedersachsen: 3 Schritte zur eRechnung
Nordrhein-Westfalen
- Portal
- E-Rechnungsportal NRW
- Wege
- Peppol mit der Participant-ID
0204:05-NRW-83für alle angeschlossenen Behörden; E-Mail ohne Registrierung an eingang@erechnung.nrw; Weberfassung und Upload auf vergabe.nrw.de mit Registrierung. In jeder Rechnung muss die Leitweg-ID in BT-10 stehen. - Pflicht
- Keine grundsätzliche Pflicht (E-Rechnungsverordnung NRW, in Kraft seit 1.4.2020); der Auftraggeber kann sie aber im Vertrag vorschreiben.
- Kommunen
- Das Portal ist nur für die unmittelbare Landesverwaltung Pflicht; Kommunen und andere Stellen regeln ihren Eingang selbst. Eine Leitweg-ID aus NRW heißt nicht, dass der Empfänger über das Landesportal erreichbar ist.
- Gut zu wissen
- Nur XRechnung ab 2.2 als reine XML-Datei. Hybride Formate (PDF mit eingebetteter XML) werden nicht angenommen; ZUGFeRD nur im Profil XRECHNUNG als XML.
Quellen (Nordrhein-Westfalen, gelesen am 9.10.2026): Vergabe.NRW: E-Rechnung, Informationen für Rechnungssteller · NRW: Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs (E-Rechnungsverordnung NRW) · E-Rechnungsportal NRW
Rheinland-Pfalz
- Portal
- Zentraler Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE RLP)
- Wege
- Peppol an
0204:plus Leitweg-ID, ohne Registrierung; E-Mail an ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de, Upload und Weberfassung nach Registrierung mit „Mein Unternehmenskonto“ (ELSTER-Zertifikat). - Pflicht
- Ja: seit 1.4.2025 müssen Rechnungssteller E-Rechnungen ausstellen und übermitteln (§ 3 Abs. 2 ERechVO RP); einen Mindestbetrag nennt das Land nicht.
- Kommunen
- Der ZRE RLP empfängt für Behörden und Einrichtungen des Landes und der Kommunen.
- Gut zu wissen
- Angenommen: XRechnung, Peppol BIS Billing und ZUGFeRD in den Profilen XRECHNUNG und EN 16931 (Comfort). Abgelehnt: ZUGFeRD EXTENDED, BASIC, MINIMUM, BASIC WL. Reine PDFs werden nicht angenommen.
Quellen (Rheinland-Pfalz, gelesen am 9.10.2026): ZRE RLP: Rechtsgrundlagen · ZRE RLP: Registrierung für Rechnungssteller · ZRE RLP: Einreichung einer E-Rechnung, was zu beachten ist
Saarland
- Portal
- Zentraler Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE RLP), mitgenutzt
- Wege
- Über den ZRE von Rheinland-Pfalz, mit denselben Wegen und derselben Registrierung (siehe dort); per E-Mail eine Rechnung je E-Mail, bis 20 MB.
- Pflicht
- Ja: seit Januar 2022 für Rechnungen über 1.000 € an öffentliche Auftraggeber (Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes, eReVo-SL).
- Kommunen
- Eingeschlossen: eGo-Saar bindet Kommunen und Landkreise an den ZRE an.
- Gut zu wissen
- Portal und E-Mail-Adresse tragen keinen Saarland-Namen; es ist trotzdem der Eingang für das Saarland. ZUGFeRD in den Profilen XRECHNUNG und EN 16931 geht.
Quellen (Saarland, gelesen am 9.10.2026): Saarland, ZRF/RDS: Hinweisblatt E-Rechnung (PDF) · eGo-Saar: E-Rechnung für Kommunen
Sachsen
- Portal
- OZG-RE des Bundes
- Wege
- Über die OZG-RE (xrechnung-bdr.de): Weberfassung, Upload und E-Mail an die persönliche Adresse Ihres Kontos; Registrierung nötig.
- Pflicht
- Nein: Die SächsEGovGDVO (§§ 15–20, seit 18.4.2020) verpflichtet nur die Empfänger, E-Rechnungen anzunehmen.
- Kommunen
- Der Anschluss an das Portal steht allen staatlichen und kommunalen Behörden offen.
- Gut zu wissen
- Format: XRechnung oder ein anderer Standard nach EN 16931.
Quellen (Sachsen, gelesen am 9.10.2026): Sachsen: E-Rechnung (egovernment.sachsen.de) · Sachsen: Informationen für Rechnungssteller (PDF) · Sachsen: SächsEGovGDVO (REVOSax)
Sachsen-Anhalt
- Portal
- E-Rechnungsportal auf Gemeinsam Online
- Wege
- Das gemeinsame E-Rechnungsportal von Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: Eingabe und Upload mit Servicekonto Business; E-Mail mit der XRechnung im Anhang an die Adresse, die der Empfänger nennt, auch ohne neue Registrierung. Der frühere Dienst im Serviceportal des Landes ist abgelöst.
- Pflicht
- Keine ausdrückliche Pflicht: Lieferanten „sollen“ die XRechnung verwenden (§ 3 E-Rechnungsverordnung LSA vom 13.3.2020).
- Kommunen
- Eingeschlossen sind alle öffentlichen Auftraggeber in Sachsen-Anhalt, auch Kommunen (Empfangspflicht).
- Gut zu wissen
- Nur XRechnung (Eingabe als UBL, Upload als UBL oder CII).
Quellen (Sachsen-Anhalt, gelesen am 9.10.2026): Sachsen-Anhalt: Serviceportal, E-Rechnung · Gemeinsam Online: E-Rechnungsportal (Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein)
Schleswig-Holstein
- Portal
- E-Rechnungsportal auf Gemeinsam Online
- Wege
- Das gemeinsame E-Rechnungsportal von Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: Eingabe und Upload (Servicekonto nur für die Weboberfläche nötig); E-Mail an die Adresse des Empfängers ist „weiterhin uneingeschränkt möglich“.
- Pflicht
- Eine Pflicht für Lieferanten nennt das Serviceportal des Landes nicht; maßgeblich ist die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung (ERechVO) vom 15.11.2018. Fragen Sie im Zweifel den Auftraggeber.
- Kommunen
- Welchen Eingang eine Kommune nutzt, sagt sie mit der Leitweg-ID.
- Gut zu wissen
- Format: XRechnung.
Quellen (Schleswig-Holstein, gelesen am 9.10.2026): Schleswig-Holstein: Serviceportal, XRechnung · Gemeinsam Online: E-Rechnungsportal (Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein)
Thüringen
- Portal
- OZG-RE des Bundes
- Wege
- Über die OZG-RE (xrechnung-bdr.de), seit 27.11.2019: Weberfassung und Upload mit OZG-RE-Konto oder „Mein Unternehmenskonto“. E-Mail und Peppol bietet die OZG-RE allgemein; die Seiten des Landes nennen sie nicht eigens.
- Pflicht
- Eine Pflicht für Lieferanten nennen die Seiten des Landes nicht; fragen Sie im Zweifel den Auftraggeber.
- Kommunen
- Teilnehmende Kommunen und Landkreise nutzen dieselbe Plattform.
- Gut zu wissen
- Hilfe zur Plattform: Sendersupport der Bundesdruckerei, sendersupport-xrechnung@bdr.de.
Quellen (Thüringen, gelesen am 9.10.2026): Thüringen: Verwaltungsportal für Unternehmen · Thüringer Finanzministerium: Leitweg-ID
Noch keine XRechnung?
Die Weberfassung der Portale ist kostenlos: Wer selten an Behörden schreibt, tippt die Rechnung dort direkt ein. Wenn Sie die Datei lieber selbst in der Hand haben (zum Aufbewahren, für die E-Mail oder für Auftraggeber in mehreren Ländern), erstellen Sie sie in unserem Formular: XRechnung als XML, mit der Leitweg-ID in BT-10, vor dem Download mit dem KoSIT-Regelwerk geprüft. Die erste Rechnung ist kostenlos, jede weitere kostet 1,90 € netto (Kauf derzeit nur mit USt-IdNr.).
XRechnung erstellen Beispiel: Rechnung an eine Behörde
Viele Rechnungen an Behörden? Programme mit Peppol
Über Peppol erreichen Sie den Bund und die meisten Länder ohne Login im Portal, direkt aus dem Rechnungsprogramm. Diese Programme aus unserem Vergleich nennen Peppol auf ihrer eigenen Seite:
- Accountable: Empfang über Peppol genannt, Versand nicht eindeutig (Angabe des Anbieters, geprüft am 29.09.2026)
- easybill: ja, Versand über Peppol (Tarif nicht genannt) (Angabe des Anbieters, geprüft am 29.09.2026)
- GetMyInvoices: Empfang über Peppol (Angabe des Anbieters, geprüft am 29.09.2026)
Häufige Fragen
Wie schicke ich eine XRechnung an eine Behörde?
Mit der Leitweg-ID des Auftraggebers im Feld Käuferreferenz (BT-10) an den Rechnungseingang, den er Ihnen nennt: beim Bund die OZG-RE (xrechnung-bdr.de), bei den Ländern ihr eigenes Portal, die OZG-RE oder eine zentrale E-Mail-Adresse. Die meisten Portale bieten Weberfassung, Upload, E-Mail und Peppol.
Muss ich als Lieferant eines Landes E-Rechnungen schicken?
Das regelt jedes Land selbst. Eine Pflicht für Lieferanten gibt es zum Beispiel in Baden-Württemberg (seit 1.1.2022), Hamburg (seit 1.1.2022), Mecklenburg-Vorpommern (seit 1.4.2023), Hessen (seit 18.4.2024), Rheinland-Pfalz (seit 1.4.2025) und im Saarland (seit 2022, über 1.000 €); in Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen nicht. Die Übersicht auf dieser Seite nennt jedes Land mit Quelle.
Kann ich ein PDF an eine Behörde schicken?
Meist nicht. Behörden verlangen eine XRechnung, einige nehmen auch ZUGFeRD im Profil EN 16931 oder XRECHNUNG an, etwa Hamburg, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nehmen nur die XRechnung als reine XML-Datei an. Ein reines PDF ist keine E-Rechnung; wo eine Pflicht gilt, wird es zurückgewiesen.
Was ist die ZRE?
Die Zentrale Rechnungseingangsplattform. Die ZRE des Bundes ist am 19.9.2025 in der OZG-RE aufgegangen. Baden-Württemberg nennt seinen Eingang ebenfalls Zentraler Rechnungseingang (ZRE BW), andere Länder haben eigene Namen.
Kostet das Senden an das Portal etwas?
Die Portale von Bund und Ländern sind für Rechnungssteller kostenlos. Kosten entstehen nur für Ihre eigene Software oder, wenn Sie Peppol nutzen, für Ihren Peppol-Dienstleister.
Woher weiß ich, an welches Portal die Rechnung geht?
Aus der Bestellung oder vom Auftraggeber, zusammen mit der Leitweg-ID. Die ersten zwei Ziffern der Leitweg-ID nennen das Land, 99 den Bund. Kommunen haben oft einen eigenen Eingang; fragen Sie im Zweifel nach.
Wie prüfe ich die XRechnung vor dem Senden?
Laden Sie die Datei auf dieser Seite hoch: Wir prüfen sie mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk, das auch die Portale anwenden, und zeigen jeden Fehler auf Deutsch. Kostenlos, ohne Konto, die Datei wird nicht gespeichert.
Zusammenfassung der Angaben von Bund und Ländern, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Garantie, dass eine Rechnung angenommen wird: Portal und Empfänger prüfen selbst, und welcher Eingang gilt, sagt Ihnen der Auftraggeber. Mehr zu den Fristen zwischen Unternehmen: E-Rechnungspflicht.