Annehmbar

Leitweg-ID / XRechnung an Behörden

XRechnung an Behörden senden: Bund, alle 16 Länder und Kommunen

Rechnungen an Behörden gehen als XRechnung an ein Rechnungseingangsportal, nicht per Post und nicht als PDF. Der Bund nimmt sie über die OZG-RE (xrechnung-bdr.de) an; die 16 Länder regeln ihren Eingang selbst: einige nutzen die OZG-RE mit, andere haben ein eigenes Portal. Welches Portal gilt, welche Wege es gibt und ob Sie als Lieferant müssen, steht hier für jedes Land, mit Quelle. Die Datei prüfen Sie vorher hier.

Stand: 29.10.2026

Alle Angaben stammen von den offiziellen Seiten des Bundes und der Länder, gelesen am 9.10.2026; die Quellen stehen bei jedem Land. Annehmbar ist keine Behörde und verschickt keine Rechnungen.

In vier Schritten zur Rechnung an eine Behörde

  1. Leitweg-ID beschaffen. Sie steht in der Bestellung, oder Sie fragen den Auftraggeber. Die ersten zwei Ziffern nennen das Land (z. B. 05 = Nordrhein-Westfalen, 09 = Bayern), 99 steht für den Bund. Leitweg-ID finden · Leitweg-ID prüfen
  2. Eingang klären. Bund: die OZG-RE. Länder und Kommunen: das Portal oder die Adresse, die unten beim Land steht und die der Auftraggeber Ihnen nennt. Über Peppol adressieren Sie die Behörde mit 0204: plus Leitweg-ID, wenn sie dort angeschlossen ist.
  3. XRechnung erstellen und prüfen. Die Leitweg-ID gehört in das Feld Käuferreferenz (BT-10). Prüfen Sie die Datei vor dem Senden: hier auf dieser Seite, mit dem KoSIT-Regelwerk.
  4. Senden und Status verfolgen. Per Weberfassung, Upload, E-Mail oder Peppol, je nachdem, was das Portal anbietet. Eine Rechnung, die das Portal zurückweist, korrigieren Sie und reichen sie neu ein.

Alle Länder auf einen Blick

Rechnungseingang der Länder
LandPflicht für LieferantenEingangWege
Baden-Württembergseit 1.1.2022ZRE BW (service-bw)Upload, E-Mail, Peppol
Bayernkeinekein zentrales Portal (OZG-RE geplant)E-Mail an die Behörde
BerlinkeineOZG-REWeberfassung, Upload, E-Mail, Peppol
BrandenburgkeineOZG-REOZG-RE (u. a. Peppol)
Bremenbeim Auftraggeber erfragenGemeinsam OnlineEingabe, Upload, E-Mail
Hamburgseit 1.1.2022, i. d. R. ab 1.000 €E-Rechnungsportal (Gemeinsam Online)Peppol, Eingabe, Upload, E-Mail
Hessenseit 18.4.2024kein Portal (zentrale E-Mail)E-Mail, Upload
Mecklenburg-Vorpommernseit 1.4.2023, ab 1 CentOZG-REOZG-RE, Peppol
NiedersachsenkeineZeRN (NAVO)Peppol, E-Mail, Upload, Eingabe
Nordrhein-Westfalenkeine (außer per Vertrag)E-Rechnungsportal NRWPeppol, E-Mail, Weberfassung, Upload
Rheinland-Pfalzseit 1.4.2025ZRE RLPPeppol, E-Mail, Upload, Weberfassung
Saarlandseit 2022, über 1.000 €ZRE RLP (mitgenutzt)Peppol, E-Mail, Upload, Weberfassung
SachsenkeineOZG-REWeberfassung, Upload, E-Mail
Sachsen-Anhaltkeine (Soll-Vorschrift)Gemeinsam OnlineEingabe, Upload, E-Mail
Schleswig-Holsteinnicht genanntGemeinsam OnlineEingabe, Upload, E-Mail
Thüringennicht genanntOZG-REWeberfassung, Upload (OZG-RE)

XRechnung vor dem Senden prüfen

Laden Sie die Datei hoch, die Sie an die Behörde senden wollen. Wir prüfen sie mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk für XRechnung, das auch die Portale von Bund und Ländern anwenden, zeigen die Rechnung lesbar und nennen jeden Fehler mit Regel und Feld, auch ob die Leitweg-ID in BT-10 steht. Kostenlos, ohne Konto, die Datei wird nicht gespeichert.

Keine Datei zur Hand? Beispiel prüfen: oder · alle Beispiele zum Herunterladen

Mehrere Rechnungen? Mehrere Dateien prüfen: bis zu 10 auf einmal, auch als ZIP, mit Prüfbericht pro Datei.

Rechnung abgelehnt? Wir korrigieren diese Rechnung und sagen Ihnen, welche Einstellung Sie in Ihrer Software ändern, damit der Fehler nicht wiederkommt. 19 € netto, nur bei Erfolg: Sie zahlen erst, wenn die korrigierte Rechnung die offizielle Prüfung besteht. Prüfen Sie oben Ihre Datei: Fällt sie durch, finden Sie den Auftrag direkt unter dem Ergebnis.

Die Länder im Einzelnen

Baden-Württemberg

Portal
Zentraler Rechnungseingang (ZRE BW) auf service-bw
Wege
Upload auf service-bw (Dateien bis 15 MB), E-Mail und Peppol. Eine Weberfassung nennt das Land nicht.
Pflicht
Ja: Lieferanten der Landesverwaltung senden seit 1.1.2022 E-Rechnungen (E-Rechnungsverordnung BW). Ausgenommen sind Rechnungen bis 1.000 € netto, die bis 31.12.2026 gestellt werden, und Rechnungen mit Verschlusssachen.
Kommunen
Für Kommunen gilt die Pflicht nicht; sie können sich dem ZRE aber anschließen.
Gut zu wissen
Nur strukturierte Formate; ein PDF zählt nur als ZUGFeRD. Anlagen als PDF, PNG, JPG, CSV, XLSX oder ODS, höchstens 100 Dateien und 15 MB zusammen.

Quellen (Baden-Württemberg, gelesen am 9.10.2026): service-bw: E-Rechnung an das Land Baden-Württemberg (Upload) · Innenministerium BW: Verfahrensbeschreibung E-Rechnung beim Zentralen Rechnungseingang (Stand 7.8.2026)

Bayern

Portal
kein zentrales Landesportal genannt
Wege
Derzeit per E-Mail direkt an die bestellende Behörde. Den Anschluss an die OZG-RE des Bundes plant das Finanzministerium laut Rechnungshof „bis Mitte 2026“, zunächst freiwillig; E-Mail an die Behörde bleibt in einer Übergangszeit erlaubt.
Pflicht
Nein. Laut Bayerischem Obersten Rechnungshof (2026) „besteht derzeit keine Verpflichtung für Lieferanten“. Behörden müssen E-Rechnungen ab 1.000 € netto annehmen, wenn sie der EN 16931 entsprechen (die XRechnung gilt als konform) und Käuferreferenz, Zahlungsbedingungen, Bankverbindung und Ihre E-Mail-Adresse enthalten (§ 8 BayDiV).
Kommunen
Können sich nach dem Start an die OZG-RE anschließen. Eine zentrale Vergabestelle für Leitweg-IDs gibt es nicht: Kommunen bilden ihre selbst.
Gut zu wissen
e-rechnung.bayern.de leitet auf einen Viewer bei ELSTER weiter, mit dem Sie eine XRechnung ansehen. Senden können Sie dort nichts.

Quellen (Bayern, gelesen am 9.10.2026): Bayerischer Oberster Rechnungshof: Jahresbericht 2026, TNr. 41 (E-Rechnung) · Bayern: § 8 BayDiV (E-Rechnung)

Berlin

Portal
OZG-RE des Bundes
Wege
Wie beim Bund über die OZG-RE (xrechnung-bdr.de): Weberfassung, Upload, E-Mail mit XRechnung im Anhang, Peppol. Einmalige, kostenlose Registrierung.
Pflicht
Nein: Papier ist weiter erlaubt. Die Stellen des Landes müssen E-Rechnungen oberhalb des EU-Schwellenwerts seit 16.4.2020 annehmen (Berliner E-Rechnungsgesetz und E-Rechnungsverordnung).
Kommunen
Die Regeln gelten für die Stellen, die Berlin nach § 159 Abs. 2 GWB zugeordnet sind; die Bezirke nennt die Landesseite nicht gesondert.
Gut zu wissen
Die Leitweg-ID nennt der Auftraggeber bei der Bestellung. Als zugegangen gilt die Rechnung mit dem Status „bereitgestellt“.

Quellen (Berlin, gelesen am 9.10.2026): Land Berlin: E-Rechnung · Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: FAQ E-Rechnung

Brandenburg

Portal
OZG-RE des Bundes
Wege
Das Finanzministerium nimmt E-Rechnungen „ausschließlich“ über die OZG-RE (xrechnung-bdr.de) an; Registrierung nötig. Die Landesseite nennt dazu Peppol.
Pflicht
Nein: Lieferanten „können“ E-Rechnungen senden (§ 3 BbgERechV, in Kraft seit 1.4.2020). Stellen außerhalb der Landesverwaltung, also auch Kommunen, müssen sie seit 1.1.2025 unabhängig vom Auftragswert annehmen (§ 9).
Kommunen
Müssen E-Rechnungen seit 1.1.2025 annehmen; welchen Eingang sie nutzen, sagt der Auftraggeber.
Gut zu wissen
Format: XRechnung oder ein anderer Standard nach der EU-Norm (§ 4 BbgERechV).

Quellen (Brandenburg, gelesen am 9.10.2026): Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg: E-Rechnung · Brandenburg: E-Rechnungsverordnung (BbgERechV)

Bremen

Portal
E-Rechnungsportal auf Gemeinsam Online
Wege
Im gemeinsamen E-Rechnungsportal von Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: Rechnung eingeben oder XRechnung 3.0 hochladen (UBL oder CII), mit Servicekonto Business. Der Versand per E-Mail ist laut Portal „weiterhin uneingeschränkt möglich“.
Pflicht
Die Seiten des Landes Bremen waren bei unserem Abruf am 9.10.2026 nicht erreichbar; die Pflicht haben wir dort nicht nachgelesen. Fragen Sie den Auftraggeber oder die Landeshauptkasse (zERIKA, zerika@finanzen.bremen.de).
Kommunen
Bremen und Bremerhaven: siehe Pflicht; die Leitweg-ID nennt der Auftraggeber.
Gut zu wissen
Der frühere Online-Dienst des Landes verweist auf das neue gemeinsame Portal.

Quellen (Bremen, gelesen am 9.10.2026): Gemeinsam Online: E-Rechnungsportal (Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) · Bremen: früherer Online-Dienst XRechnung (Hinweis auf das neue Portal)

Hamburg

Portal
E-Rechnungsportal auf Gemeinsam Online (Dataport)
Wege
Bevorzugt Peppol (nur XRechnung, Peppol-ID 0204:02-FHH-06); im Portal eingeben oder hochladen nach einmaliger Registrierung (Servicekonto, Servicekonto Business oder ELSTER-Unternehmenszertifikat); E-Mail nach Registrierung an rechnung@xrechnung.hamburg.de.
Pflicht
Ja: seit 1.1.2022 XRechnung oder ZUGFeRD, in der Regel ab 1.000 € netto für Lieferungen und Leistungen und ab 3.000 € für Bauleistungen (HmbERechG, HmbERechVO).
Kommunen
Hamburg ist Stadtstaat: Land und Stadt sind eine Verwaltung.
Gut zu wissen
Angenommen werden XRechnung 2.2, 2.3 und 3.0 sowie ZUGFeRD 2.2 im Profil EN 16931, ZUGFeRD aber nur über Portal oder E-Mail, nicht über Peppol. Hamburg veröffentlicht eine Liste aller seiner Leitweg-IDs.

Quellen (Hamburg, gelesen am 9.10.2026): Kasse.Hamburg: E-Rechnungsversand · hamburg.de: E-Rechnung an die Freie und Hansestadt Hamburg

Hessen

Portal
kein zentrales Landesportal genannt
Wege
Kein Portal: E-Mail an den zentralen Rechnungseingang des HCC, e-rechnung@ekrw.hessen.de (bis 22 MB, eine Rechnung je E-Mail). Für Dateien bis 100 MB gibt es einen Upload mit Registrierung. Peppol nennt die Lieferanteninformation nicht.
Pflicht
Ja: Lieferanten der Landesverwaltung dürfen seit 18.4.2024 nur noch E-Rechnungen senden; ein reines PDF wird nicht mehr angenommen (HEGovG, Hessische E-Rechnungsverordnung). Ausnahmen u. a. Barzahlungen, Direktaufträge, Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Kommunen
Nennt die Lieferanteninformation des Landes nicht; fragen Sie die Kommune.
Gut zu wissen
Format XRechnung (XML) oder ZUGFeRD ab 2.1.1 im Profil XRECHNUNG. Ohne gültige Leitweg-ID wird die Rechnung zurückgewiesen.

Quellen (Hessen, gelesen am 9.10.2026): Hessen, HCC: Lieferanteninformation E-Rechnung (PDF)

Mecklenburg-Vorpommern

Portal
OZG-RE des Bundes
Wege
Über die OZG-RE (xrechnung-bdr.de), kostenlos für Absender, Anmeldung mit Nutzerkonto. Peppol an 0204: plus Leitweg-ID.
Pflicht
Ja, ohne Bagatellgrenze: seit 1.4.2023 E-Rechnungen an alle öffentlichen Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V vom 29.6.2021).
Kommunen
Eingeschlossen. Die Leitweg-IDs der Kommunen registriert eGo-MV.

Quellen (Mecklenburg-Vorpommern, gelesen am 9.10.2026): eGo-MV: E-Rechnung, Business-Portal OZG-RE

Niedersachsen

Portal
Zentraler eRechnungseingang Niedersachsen (ZeRN)
Wege
Peppol (der ZeRN ist angeschlossen), E-Mail (eine E-Rechnung je E-Mail, die Adresse nennt der Auftraggeber) sowie Upload und Eingabe im NAVO-Rechnungsassistenten.
Pflicht
Nein: Rechnungssteller werden nicht verpflichtet (NDIG, Niedersächsische eRechnungsverordnung). Öffentliche Auftraggeber müssen E-Rechnungen seit April 2020 unabhängig vom Betrag annehmen.
Kommunen
Über den ZeRN nur, wenn die Kommune ihn nutzt; Leitweg-ID und Eingang nennt der Auftraggeber.
Gut zu wissen
ZUGFeRD nimmt der ZeRN nicht an: Er verlangt die XRechnung als reine XML-Datei. Keine ZIP-Dateien.

Quellen (Niedersachsen, gelesen am 9.10.2026): Niedersachsen: eRechnung in Niedersachsen (ZeRN) · Niedersachsen: Häufig gestellte Fragen für Rechnungssteller · Niedersachsen: 3 Schritte zur eRechnung

Nordrhein-Westfalen

Portal
E-Rechnungsportal NRW
Wege
Peppol mit der Participant-ID 0204:05-NRW-83 für alle angeschlossenen Behörden; E-Mail ohne Registrierung an eingang@erechnung.nrw; Weberfassung und Upload auf vergabe.nrw.de mit Registrierung. In jeder Rechnung muss die Leitweg-ID in BT-10 stehen.
Pflicht
Keine grundsätzliche Pflicht (E-Rechnungsverordnung NRW, in Kraft seit 1.4.2020); der Auftraggeber kann sie aber im Vertrag vorschreiben.
Kommunen
Das Portal ist nur für die unmittelbare Landesverwaltung Pflicht; Kommunen und andere Stellen regeln ihren Eingang selbst. Eine Leitweg-ID aus NRW heißt nicht, dass der Empfänger über das Landesportal erreichbar ist.
Gut zu wissen
Nur XRechnung ab 2.2 als reine XML-Datei. Hybride Formate (PDF mit eingebetteter XML) werden nicht angenommen; ZUGFeRD nur im Profil XRECHNUNG als XML.

Quellen (Nordrhein-Westfalen, gelesen am 9.10.2026): Vergabe.NRW: E-Rechnung, Informationen für Rechnungssteller · NRW: Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs (E-Rechnungsverordnung NRW) · E-Rechnungsportal NRW

Rheinland-Pfalz

Portal
Zentraler Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE RLP)
Wege
Peppol an 0204: plus Leitweg-ID, ohne Registrierung; E-Mail an ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de, Upload und Weberfassung nach Registrierung mit „Mein Unternehmenskonto“ (ELSTER-Zertifikat).
Pflicht
Ja: seit 1.4.2025 müssen Rechnungssteller E-Rechnungen ausstellen und übermitteln (§ 3 Abs. 2 ERechVO RP); einen Mindestbetrag nennt das Land nicht.
Kommunen
Der ZRE RLP empfängt für Behörden und Einrichtungen des Landes und der Kommunen.
Gut zu wissen
Angenommen: XRechnung, Peppol BIS Billing und ZUGFeRD in den Profilen XRECHNUNG und EN 16931 (Comfort). Abgelehnt: ZUGFeRD EXTENDED, BASIC, MINIMUM, BASIC WL. Reine PDFs werden nicht angenommen.

Quellen (Rheinland-Pfalz, gelesen am 9.10.2026): ZRE RLP: Rechtsgrundlagen · ZRE RLP: Registrierung für Rechnungssteller · ZRE RLP: Einreichung einer E-Rechnung, was zu beachten ist

Saarland

Portal
Zentraler Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE RLP), mitgenutzt
Wege
Über den ZRE von Rheinland-Pfalz, mit denselben Wegen und derselben Registrierung (siehe dort); per E-Mail eine Rechnung je E-Mail, bis 20 MB.
Pflicht
Ja: seit Januar 2022 für Rechnungen über 1.000 € an öffentliche Auftraggeber (Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes, eReVo-SL).
Kommunen
Eingeschlossen: eGo-Saar bindet Kommunen und Landkreise an den ZRE an.
Gut zu wissen
Portal und E-Mail-Adresse tragen keinen Saarland-Namen; es ist trotzdem der Eingang für das Saarland. ZUGFeRD in den Profilen XRECHNUNG und EN 16931 geht.

Quellen (Saarland, gelesen am 9.10.2026): Saarland, ZRF/RDS: Hinweisblatt E-Rechnung (PDF) · eGo-Saar: E-Rechnung für Kommunen

Sachsen

Portal
OZG-RE des Bundes
Wege
Über die OZG-RE (xrechnung-bdr.de): Weberfassung, Upload und E-Mail an die persönliche Adresse Ihres Kontos; Registrierung nötig.
Pflicht
Nein: Die SächsEGovGDVO (§§ 15–20, seit 18.4.2020) verpflichtet nur die Empfänger, E-Rechnungen anzunehmen.
Kommunen
Der Anschluss an das Portal steht allen staatlichen und kommunalen Behörden offen.
Gut zu wissen
Format: XRechnung oder ein anderer Standard nach EN 16931.

Quellen (Sachsen, gelesen am 9.10.2026): Sachsen: E-Rechnung (egovernment.sachsen.de) · Sachsen: Informationen für Rechnungssteller (PDF) · Sachsen: SächsEGovGDVO (REVOSax)

Sachsen-Anhalt

Portal
E-Rechnungsportal auf Gemeinsam Online
Wege
Das gemeinsame E-Rechnungsportal von Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: Eingabe und Upload mit Servicekonto Business; E-Mail mit der XRechnung im Anhang an die Adresse, die der Empfänger nennt, auch ohne neue Registrierung. Der frühere Dienst im Serviceportal des Landes ist abgelöst.
Pflicht
Keine ausdrückliche Pflicht: Lieferanten „sollen“ die XRechnung verwenden (§ 3 E-Rechnungsverordnung LSA vom 13.3.2020).
Kommunen
Eingeschlossen sind alle öffentlichen Auftraggeber in Sachsen-Anhalt, auch Kommunen (Empfangspflicht).
Gut zu wissen
Nur XRechnung (Eingabe als UBL, Upload als UBL oder CII).

Quellen (Sachsen-Anhalt, gelesen am 9.10.2026): Sachsen-Anhalt: Serviceportal, E-Rechnung · Gemeinsam Online: E-Rechnungsportal (Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein)

Schleswig-Holstein

Portal
E-Rechnungsportal auf Gemeinsam Online
Wege
Das gemeinsame E-Rechnungsportal von Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: Eingabe und Upload (Servicekonto nur für die Weboberfläche nötig); E-Mail an die Adresse des Empfängers ist „weiterhin uneingeschränkt möglich“.
Pflicht
Eine Pflicht für Lieferanten nennt das Serviceportal des Landes nicht; maßgeblich ist die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung (ERechVO) vom 15.11.2018. Fragen Sie im Zweifel den Auftraggeber.
Kommunen
Welchen Eingang eine Kommune nutzt, sagt sie mit der Leitweg-ID.
Gut zu wissen
Format: XRechnung.

Quellen (Schleswig-Holstein, gelesen am 9.10.2026): Schleswig-Holstein: Serviceportal, XRechnung · Gemeinsam Online: E-Rechnungsportal (Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein)

Thüringen

Portal
OZG-RE des Bundes
Wege
Über die OZG-RE (xrechnung-bdr.de), seit 27.11.2019: Weberfassung und Upload mit OZG-RE-Konto oder „Mein Unternehmenskonto“. E-Mail und Peppol bietet die OZG-RE allgemein; die Seiten des Landes nennen sie nicht eigens.
Pflicht
Eine Pflicht für Lieferanten nennen die Seiten des Landes nicht; fragen Sie im Zweifel den Auftraggeber.
Kommunen
Teilnehmende Kommunen und Landkreise nutzen dieselbe Plattform.
Gut zu wissen
Hilfe zur Plattform: Sendersupport der Bundesdruckerei, sendersupport-xrechnung@bdr.de.

Quellen (Thüringen, gelesen am 9.10.2026): Thüringen: Verwaltungsportal für Unternehmen · Thüringer Finanzministerium: Leitweg-ID

Noch keine XRechnung?

Die Weberfassung der Portale ist kostenlos: Wer selten an Behörden schreibt, tippt die Rechnung dort direkt ein. Wenn Sie die Datei lieber selbst in der Hand haben (zum Aufbewahren, für die E-Mail oder für Auftraggeber in mehreren Ländern), erstellen Sie sie in unserem Formular: XRechnung als XML, mit der Leitweg-ID in BT-10, vor dem Download mit dem KoSIT-Regelwerk geprüft. Die erste Rechnung ist kostenlos, jede weitere kostet 1,90 € netto (Kauf derzeit nur mit USt-IdNr.).

XRechnung erstellen Beispiel: Rechnung an eine Behörde

Viele Rechnungen an Behörden? Programme mit Peppol

Über Peppol erreichen Sie den Bund und die meisten Länder ohne Login im Portal, direkt aus dem Rechnungsprogramm. Diese Programme aus unserem Vergleich nennen Peppol auf ihrer eigenen Seite:

Häufige Fragen

Wie schicke ich eine XRechnung an eine Behörde?

Mit der Leitweg-ID des Auftraggebers im Feld Käuferreferenz (BT-10) an den Rechnungseingang, den er Ihnen nennt: beim Bund die OZG-RE (xrechnung-bdr.de), bei den Ländern ihr eigenes Portal, die OZG-RE oder eine zentrale E-Mail-Adresse. Die meisten Portale bieten Weberfassung, Upload, E-Mail und Peppol.

Muss ich als Lieferant eines Landes E-Rechnungen schicken?

Das regelt jedes Land selbst. Eine Pflicht für Lieferanten gibt es zum Beispiel in Baden-Württemberg (seit 1.1.2022), Hamburg (seit 1.1.2022), Mecklenburg-Vorpommern (seit 1.4.2023), Hessen (seit 18.4.2024), Rheinland-Pfalz (seit 1.4.2025) und im Saarland (seit 2022, über 1.000 €); in Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen nicht. Die Übersicht auf dieser Seite nennt jedes Land mit Quelle.

Kann ich ein PDF an eine Behörde schicken?

Meist nicht. Behörden verlangen eine XRechnung, einige nehmen auch ZUGFeRD im Profil EN 16931 oder XRECHNUNG an, etwa Hamburg, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nehmen nur die XRechnung als reine XML-Datei an. Ein reines PDF ist keine E-Rechnung; wo eine Pflicht gilt, wird es zurückgewiesen.

Was ist die ZRE?

Die Zentrale Rechnungseingangsplattform. Die ZRE des Bundes ist am 19.9.2025 in der OZG-RE aufgegangen. Baden-Württemberg nennt seinen Eingang ebenfalls Zentraler Rechnungseingang (ZRE BW), andere Länder haben eigene Namen.

Kostet das Senden an das Portal etwas?

Die Portale von Bund und Ländern sind für Rechnungssteller kostenlos. Kosten entstehen nur für Ihre eigene Software oder, wenn Sie Peppol nutzen, für Ihren Peppol-Dienstleister.

Woher weiß ich, an welches Portal die Rechnung geht?

Aus der Bestellung oder vom Auftraggeber, zusammen mit der Leitweg-ID. Die ersten zwei Ziffern der Leitweg-ID nennen das Land, 99 den Bund. Kommunen haben oft einen eigenen Eingang; fragen Sie im Zweifel nach.

Wie prüfe ich die XRechnung vor dem Senden?

Laden Sie die Datei auf dieser Seite hoch: Wir prüfen sie mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk, das auch die Portale anwenden, und zeigen jeden Fehler auf Deutsch. Kostenlos, ohne Konto, die Datei wird nicht gespeichert.

Zusammenfassung der Angaben von Bund und Ländern, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Garantie, dass eine Rechnung angenommen wird: Portal und Empfänger prüfen selbst, und welcher Eingang gilt, sagt Ihnen der Auftraggeber. Mehr zu den Fristen zwischen Unternehmen: E-Rechnungspflicht.