Annehmbar

Prüfen / E-Rechnung zurückweisen

Fehlerhafte E-Rechnung erhalten? Prüfen und den Lieferanten informieren

Laden Sie die erhaltene XRechnung oder ZUGFeRD-PDF hoch. Wir prüfen sie nach dem offiziellen KoSIT-Regelwerk v2026-08-31. Ist sie fehlerhaft, erstellen wir unter dem Ergebnis ein sachliches Schreiben an den Rechnungssteller: welche Fehler die Prüfung fand und wie er sie behebt. Sie ändern den Text und senden ihn selbst. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

Stand: 29.10.2026 · KoSIT-Regelwerk v2026-08-31 · ZUGFeRD 2.5.2

Keine Datei zur Hand? Beispiel prüfen: oder · alle Beispiele zum Herunterladen

Mehrere Rechnungen? Mehrere Dateien prüfen: bis zu 10 auf einmal, auch als ZIP, mit Prüfbericht pro Datei.

Im Überblick

Für wen
Empfänger von E-Rechnungen: Buchhaltung, Inhaber, Steuerberatung
Was Sie hochladen
Die erhaltene XRechnung (XML, CII oder UBL), ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF, oder eine PDF-Rechnung ohne XML
Geprüft nach
KoSIT-Validator-Konfiguration v2026-08-31; ZUGFeRD-Profile MINIMUM bis EXTENDED nach den offiziellen ZUGFeRD-Regeln
Im Schreiben
Rechnungsnummer, Datum und Betrag, jeder Fehler mit Regel-ID, Stelle und Anleitung zur Behebung, und in welchem Format Sie die korrigierte Rechnung erwarten
Versand
Sie kopieren den Text, drucken ihn oder öffnen ihn in Ihrem E-Mail-Programm. Steht die E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers in der Rechnung, tragen wir sie ein. Annehmbar versendet nichts
PDF ohne XML, ZUGFeRD 1.0, MINIMUM, BASIC WL
Keine E-Rechnung: Das Schreiben bittet um eine E-Rechnung und nennt den Grund, bei einer PDF auch die Fristen bis 2028

Häufige Fragen

Muss ich eine fehlerhafte E-Rechnung zurückweisen?

Ob und wie Sie eine fehlerhafte Rechnung beanstanden, entscheiden Sie. Üblich ist, den Rechnungssteller um eine korrigierte Rechnung zu bitten. Für den Vorsteuerabzug brauchen Sie eine Rechnung mit den Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG; ob eine fehlerhafte E-Rechnung dafür reicht, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.

Wer korrigiert die Rechnung?

Der Rechnungssteller: Berichtigen kann eine Rechnung nur, wer sie ausgestellt hat. Dafür braucht er die Regel-IDs und die Stellen in der XML. Beides steht im Schreiben, mit einer Anleitung zu jedem Fehler.

Sind Warnungen ein Grund, die Rechnung zu beanstanden?

Nein. Warnungen und Hinweise führen bei der Prüfung nach dem KoSIT-Regelwerk nicht zur Ablehnung. Das Schreiben nennt nur Fehler.

Ich habe nur eine PDF bekommen. Was nun?

Eine PDF ohne eingebettete XML ist keine E-Rechnung. Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen Rechnungen noch als PDF senden, wenn der Empfänger zustimmt. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen senden, ab 2028 alle. Das Schreiben bittet dann um E-Rechnungen und nennt diese Fristen.

Versendet Annehmbar das Schreiben?

Nein. Der Text entsteht in Ihrem Browser. Sie kopieren ihn, drucken ihn oder öffnen ihn in Ihrem eigenen E-Mail-Programm und senden ihn selbst.

Wird meine Rechnung gespeichert?

Nein. Die Datei wird nur im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen. Protokolliert werden nur das Ergebnis, das Profil, die ZUGFeRD-Version und die IDs der verletzten Regeln, nie der Inhalt. Das Schreiben und die E-Mail-Adresse verlassen Ihren Browser nicht.

Technische Konformitätsprüfung von Annehmbar nach dem öffentlich verfügbaren KoSIT-Regelwerk, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Form ein Empfänger verlangt, legt er selbst fest.