Prüfen / E-Rechnung zurückweisen
Fehlerhafte E-Rechnung erhalten? Prüfen und den Lieferanten informieren
Laden Sie die erhaltene XRechnung oder ZUGFeRD-PDF hoch. Wir prüfen sie nach dem offiziellen KoSIT-Regelwerk v2026-08-31. Ist sie fehlerhaft, erstellen wir unter dem Ergebnis ein sachliches Schreiben an den Rechnungssteller: welche Fehler die Prüfung fand und wie er sie behebt. Sie ändern den Text und senden ihn selbst. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.
Stand: 29.10.2026 · KoSIT-Regelwerk v2026-08-31 · ZUGFeRD 2.5.2
Keine Datei zur Hand? Beispiel prüfen: oder · alle Beispiele zum Herunterladen
Mehrere Rechnungen? Mehrere Dateien prüfen: bis zu 10 auf einmal, auch als ZIP, mit Prüfbericht pro Datei.
Rechnung korrigieren lassen
Wir korrigieren diese Rechnung und sagen Ihnen, welche Einstellung Sie in Ihrer Software ändern, damit der Fehler nicht wiederkommt. 19 € netto, nur bei Erfolg.
- 19 € netto
- je Rechnung, nur für Unternehmen
- Nur bei Erfolg
- Sie zahlen erst, wenn die korrigierte Rechnung die offizielle Prüfung besteht, per Stripe-Zahlungslink
- Nächster Werktag
- bis dahin haben Sie unsere Antwort
Ihre Rechnung kommt per E-Mail zu uns und wird nur für diesen Auftrag verwendet. Wir löschen die E-Mails mit Ihrer Rechnung, sobald der Auftrag erledigt ist. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) laden Sie hier herunter; die AGB regeln den Auftrag.
So oft Sie wollen, ohne Anmeldung.
Bestanden, aber vom Empfänger trotzdem abgelehnt? Schicken Sie uns die Ablehnung des Empfängers: Wir finden den Grund und korrigieren die Rechnung. 19 € netto, nur bei Erfolg.
Ihre Rechnung kommt per E-Mail zu uns und wird nur für diesen Auftrag verwendet. Wir löschen die E-Mails mit Ihrer Rechnung, sobald der Auftrag erledigt ist. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) laden Sie hier herunter; die AGB regeln den Auftrag.
- Offizielles KoSIT-Regelwerk v2026-08-31
- Offizielle Testsuite: 86 / 86 bestanden
- Server in Frankfurt (AWS eu-central-1)
- Prüfungen im Arbeitsspeicher, nie gespeichert (Korrekturaufträge kommen per E-Mail)
- DSGVO: keine Cookies, kein Tracking durch Dritte
Im Überblick
- Für wen
- Empfänger von E-Rechnungen: Buchhaltung, Inhaber, Steuerberatung
- Was Sie hochladen
- Die erhaltene XRechnung (XML, CII oder UBL), ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF, oder eine PDF-Rechnung ohne XML
- Geprüft nach
- KoSIT-Validator-Konfiguration v2026-08-31; ZUGFeRD-Profile MINIMUM bis EXTENDED nach den offiziellen ZUGFeRD-Regeln
- Im Schreiben
- Rechnungsnummer, Datum und Betrag, jeder Fehler mit Regel-ID, Stelle und Anleitung zur Behebung, und in welchem Format Sie die korrigierte Rechnung erwarten
- Versand
- Sie kopieren den Text, drucken ihn oder öffnen ihn in Ihrem E-Mail-Programm. Steht die E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers in der Rechnung, tragen wir sie ein. Annehmbar versendet nichts
- PDF ohne XML, ZUGFeRD 1.0, MINIMUM, BASIC WL
- Keine E-Rechnung: Das Schreiben bittet um eine E-Rechnung und nennt den Grund, bei einer PDF auch die Fristen bis 2028
Häufige Fragen
Muss ich eine fehlerhafte E-Rechnung zurückweisen?
Ob und wie Sie eine fehlerhafte Rechnung beanstanden, entscheiden Sie. Üblich ist, den Rechnungssteller um eine korrigierte Rechnung zu bitten. Für den Vorsteuerabzug brauchen Sie eine Rechnung mit den Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG; ob eine fehlerhafte E-Rechnung dafür reicht, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.
Wer korrigiert die Rechnung?
Der Rechnungssteller: Berichtigen kann eine Rechnung nur, wer sie ausgestellt hat. Dafür braucht er die Regel-IDs und die Stellen in der XML. Beides steht im Schreiben, mit einer Anleitung zu jedem Fehler.
Sind Warnungen ein Grund, die Rechnung zu beanstanden?
Nein. Warnungen und Hinweise führen bei der Prüfung nach dem KoSIT-Regelwerk nicht zur Ablehnung. Das Schreiben nennt nur Fehler.
Ich habe nur eine PDF bekommen. Was nun?
Eine PDF ohne eingebettete XML ist keine E-Rechnung. Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen Rechnungen noch als PDF senden, wenn der Empfänger zustimmt. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen senden, ab 2028 alle. Das Schreiben bittet dann um E-Rechnungen und nennt diese Fristen.
Versendet Annehmbar das Schreiben?
Nein. Der Text entsteht in Ihrem Browser. Sie kopieren ihn, drucken ihn oder öffnen ihn in Ihrem eigenen E-Mail-Programm und senden ihn selbst.
Wird meine Rechnung gespeichert?
Nein. Die Datei wird nur im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen. Protokolliert werden nur das Ergebnis, das Profil, die ZUGFeRD-Version und die IDs der verletzten Regeln, nie der Inhalt. Das Schreiben und die E-Mail-Adresse verlassen Ihren Browser nicht.
Technische Konformitätsprüfung von Annehmbar nach dem öffentlich verfügbaren KoSIT-Regelwerk, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Form ein Empfänger verlangt, legt er selbst fest.