Prüfen / Mehrere Dateien prüfen
E-Rechnungen Ihrer Mandanten im Stapel prüfen – mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk
Für Steuerkanzleien und Buchhaltung: Legen Sie bis zu 10 E-Rechnungen auf einmal ab, als XML, ZUGFeRD-PDF oder ZIP. Sie bekommen eine Zeile pro Datei (gültig, nicht gültig oder keine E-Rechnung, mit dem wichtigsten Befund), alle Prüfberichte als ZIP und eine Buchungsliste als CSV für Excel oder Ihre Buchhaltung. Geprüft mit dem KoSIT-Regelwerk v2026-08-31. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.
Stand: 29.10.2026 · KoSIT-Regelwerk v2026-08-31 · ZUGFeRD 2.5.2
- Offizielles KoSIT-Regelwerk v2026-08-31
- Offizielle Testsuite: 86 / 86 bestanden
- Server in Frankfurt (AWS eu-central-1)
- Prüfungen im Arbeitsspeicher, nie gespeichert (Korrekturaufträge kommen per E-Mail)
- DSGVO: keine Cookies, kein Tracking durch Dritte
So funktioniert die Stapelprüfung
Dateien ablegen
Bis zu 10 XML- oder PDF-Dateien, oder eine ZIP-Datei, etwa aus dem Rechnungseingang eines Mandanten.
Einzeln geprüft
Jede Datei mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk, ZUGFeRD-Profile außerhalb der KoSIT mit den offiziellen ZUGFeRD-Regeln.
Ergebnis weitergeben und buchen
Ein Prüfbericht pro Datei mit einem sachlichen Hinweis für den Rechnungssteller, dazu die Buchungsliste aller Rechnungen als CSV.
Häufige Fragen
Wie viele Dateien kann ich auf einmal prüfen?
Bis zu 10 Dateien pro Durchgang: XRechnung als XML (CII oder UBL), ZUGFeRD- oder Factur-X-PDFs, oder eine ZIP-Datei, die solche Dateien enthält. Jede Datei darf bis 5 MB groß sein. Jede Datei zählt als eine Prüfung; pro Tag sind 300 Prüfungen frei.
Was steht in den Prüfberichten?
Pro Datei: Dateiname, SHA-256-Prüfsumme, Ergebnis, Regelwerk-Version (KoSIT v2026-08-31), jede verletzte Regel mit Stelle und Anleitung, und ein kurzer, sachlicher Absatz „Hinweis an den Rechnungssteller“, den Sie an den Absender weitergeben können. Die Berichte laden Sie gesammelt als ZIP herunter; sie entstehen in Ihrem Browser.
Was steht in der Buchungsliste?
Eine Zeile pro Datei: Belegart, Rechnungsnummer, Rechnungs-, Leistungs- und Fälligkeitsdatum, Lieferant mit USt-IdNr. oder Steuernummer, Währung, Netto, Umsatzsteuer, Brutto und Zahlbetrag, Netto und Umsatzsteuer getrennt nach 19 %, 7 % und übrigen Steuersätzen, IBAN, Bestellnummer und Käuferreferenz. Die Werte stehen so in der Liste, wie sie in der E-Rechnung stehen; Konten ordnet sie nicht zu. Die CSV-Datei (Semikolon, Dezimalkomma, UTF-8) öffnet Excel direkt.
Was bedeutet „keine E-Rechnung“?
Die Datei ist eine PDF ohne eingebettete XML, eine ZUGFeRD-Datei in einem Profil, das nicht als E-Rechnung gilt (MINIMUM, BASIC WL, ZUGFeRD 1.0), oder gar keine Rechnung. Seit dem 1.1.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; bis Ende 2026 sind Papier- und PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers noch erlaubt.
Ist der Hinweis an den Rechnungssteller eine Steuerberatung?
Nein. Er gibt nur die technischen Befunde der Prüfung wieder, ohne Bewertung von Vorsteuerabzug oder Rechtsfolgen. Ob und wie Sie eine Rechnung beanstanden, entscheiden Sie selbst.
Werden die Rechnungen meiner Mandanten gespeichert?
Nein. Jede Datei wird einzeln im Arbeitsspeicher geprüft und danach verworfen, ZIP-Dateien entpackt Ihr Browser. Protokolliert werden nur Ergebnis, Szenario, Regel-IDs und die Anzahl der Dateien im Stapel, nie Inhalte oder Dateinamen.
Technische Konformitätsprüfung von Annehmbar nach dem öffentlich verfügbaren KoSIT-Regelwerk, keine Steuer- oder Rechtsberatung.