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E-Rechnungspflicht / Kleinunternehmer

E-Rechnung für Kleinunternehmer: was Sie müssen und was nicht

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen schreiben, auch nicht ab 2027 oder 2028: Papier und PDF bleiben erlaubt (§ 34a UStDV). Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen aber seit dem 1.1.2025, wie jedes Unternehmen. Schreiben dürfen Sie sie freiwillig, und an Behörden des Bundes müssen Sie es meist.

Stand: 29.10.2026

Das gilt für Kleinunternehmer

Versenden
Keine Pflicht. Rechnungen dürfen immer als Papier oder PDF gehen (§ 34a UStDV), auch nach dem 1.1.2028
Empfangen
Pflicht seit 1.1.2025. Ein E-Mail-Postfach genügt; die XML-Datei unverändert aufbewahren
Freiwillig senden
Erlaubt: Steuerkategorie E, 0 %, Befreiungsgrund „§ 19 UStG“, Steuernummer oder USt-IdNr.
Behörden des Bundes
E-Rechnung Pflicht seit 27.11.2020, auch für Kleinunternehmer; ausgenommen Direktaufträge bis 1.000 € netto
Wer Kleinunternehmer ist
Seit 1.1.2025: Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €, im laufenden Jahr höchstens 100.000 €
Grenze überschritten
Dann gelten die Fristen für alle: Versand ab 1.1.2027 (über 800.000 € Vorjahresumsatz) oder ab 1.1.2028

E-Rechnungen empfangen: was Sie brauchen

  1. Ein Postfach

    Nennen Sie Ihren Lieferanten eine E-Mail-Adresse für Rechnungen. Ein eigenes Programm oder Peppol brauchen Sie dafür nicht.

  2. Lesen

    Eine XRechnung ist eine XML-Datei. Machen Sie daraus eine lesbare PDF oder prüfen Sie die Datei unten: Sie sehen die Rechnung und ob sie gültig ist.

  3. Aufbewahren

    Bewahren Sie die XML-Datei acht Jahre so auf, wie sie ankam (so archivieren Sie richtig). Die lesbare PDF ist nur eine Ansicht. Ist die Rechnung fehlerhaft, schreiben Sie dem Lieferanten, was er korrigieren muss. Mehr: E-Rechnung empfangen.

So sieht eine XRechnung eines Kleinunternehmers aus

Die Rechnung enthält dieselben Angaben wie Ihre PDF-Rechnung, aber in festen Feldern. Für die Kleinunternehmerregelung sind diese anders als bei einer normalen Rechnung:

FeldInhaltWarum
BT-151 Steuerkategorie je PositionE (steuerbefreit)Sie weisen keine Umsatzsteuer aus
BT-152 Steuersatz0 %Kategorie E verlangt 0 (Regel BR-E-05)
BT-118 / BT-117 SteueraufschlüsselungKategorie E, Steuerbetrag 0,00Eine Zeile je Steuerkategorie
BT-120 Befreiungsgrund„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“Der Hinweis, den § 34a UStDV verlangt
BT-32 SteuernummerIhre Steuernummer vom FinanzamtOhne USt-IdNr. (BT-31) verlangt BR-E-02 sie
BT-1 Rechnungsnummerfortlaufend, einmaligIn jeder XRechnung Pflicht

Als Datei: das Kleinunternehmer-Beispiel als XRechnung und ZUGFeRD-PDF, mit dem KoSIT-Regelwerk geprüft. Mit „In das Formular übernehmen“ machen Sie daraus Ihre eigene Rechnung.

E-Rechnung kostenlos erstellen

Im Formular XRechnung erstellen wählen Sie bei jeder Position die Umsatzsteuer „steuerfrei“ und tragen den Befreiungsgrund ein. Vor dem Download prüfen wir die Rechnung mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk. Die erste Rechnung laden Sie kostenlos herunter. Jede weitere kostet 1,90 € netto; kaufen können Sie sie derzeit nur mit USt-IdNr. Ohne USt-IdNr. ist ein Programm mit Gratis-Tarif (unten) der einfachere Weg. Ohne Anmeldung.

Rechnung erstellen

Sie schreiben jeden Monat Rechnungen?

Dann ist ein Rechnungsprogramm bequemer: Es merkt sich Kunden und Leistungen und nummeriert die Rechnungen. Diese erzeugen E-Rechnungen schon im Gratis-Tarif. Alle Programme im Vergleich, alle kostenlosen Wege.

Rechnungsprogramme mit Gratis-Tarif, der E-Rechnungen erzeugt (Angaben der Anbieter)
ProgrammGratis-TarifXRechnungBezahl-TarifGeprüft am
Accountableja, unbegrenzte XRechnung und ZUGFeRDja, in allen TarifenPlus: 9,90 € / Monat zzgl. USt. (Jahresabo), 12,40 € monatlich29.09.2026
easybillja, 50 Dokumente pro Monat inkl. E-RechnungjaStarter: 9 € / Monat netto (jährlich), 12 € monatlich29.09.2026
Normanja, unbegrenzte E-RechnungenjaKlein: 12 € / Monat zzgl. USt. (monatlich)29.09.2026
sevdesk* Werbelinkja, 3 Rechnungen / E-Rechnungen pro Monatja, auch im Gratis-TarifRechnung: 9,90 € / Monat zzgl. MwSt. (jährlich), 11,90 € monatlich29.09.2026

Mit * markierte Links sind Werbelinks: Wenn Sie darüber etwas kaufen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ändert sich der Preis nicht.

E-Rechnung prüfen und lesen

Sie haben eine XRechnung oder ZUGFeRD-PDF bekommen oder erstellt? Laden Sie sie hoch: Wir zeigen die Rechnung lesbar und prüfen sie mit dem KoSIT-Regelwerk. Kostenlos, die Datei wird nicht gespeichert.

Keine Datei zur Hand? Beispiel prüfen: oder · alle Beispiele zum Herunterladen

Mehrere Rechnungen? Mehrere Dateien prüfen: bis zu 10 auf einmal, auch als ZIP, mit Prüfbericht pro Datei.

Häufige Fragen

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein. Nach § 34a UStDV dürfen Kleinunternehmer ihre Rechnungen immer als sonstige Rechnung übermitteln, also auf Papier oder als PDF. Das gilt auch nach 2027 und 2028, solange Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?

Ja, seit dem 1.1.2025, wie alle Unternehmen in Deutschland. Ein E-Mail-Postfach genügt. Sie müssen die Datei aber lesen können und den strukturierten Teil (die XML) unverändert aufbewahren; ein Ausdruck allein reicht nicht.

Ab welchem Umsatz bin ich kein Kleinunternehmer mehr?

Seit dem 1.1.2025 gilt: höchstens 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Wer im laufenden Jahr die 100.000 € überschreitet, ist ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, kein Kleinunternehmer mehr. Dann gelten die Fristen für alle: Versandpflicht ab 1.1.2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, sonst ab 1.1.2028.

Darf ich als Kleinunternehmer trotzdem eine E-Rechnung schicken?

Ja. Eine E-Rechnung ist erlaubt und für den Empfänger oft bequemer, weil seine Buchhaltung sie direkt einlesen kann. Sie weist dann keine Umsatzsteuer aus: Steuerkategorie E, Steuersatz 0 % und als Befreiungsgrund der Hinweis auf § 19 UStG.

Was gilt bei Rechnungen an Behörden?

Für Aufträge des Bundes verlangt die E-Rechnungsverordnung seit dem 27.11.2020 eine E-Rechnung, auch von Kleinunternehmern; ausgenommen sind Direktaufträge bis 1.000 € netto. Meist ist es eine XRechnung mit der Leitweg-ID des Auftraggebers. Länder und Kommunen regeln das für ihre Stellen selbst; fragen Sie die bestellende Stelle.

Wie sieht eine XRechnung ohne Umsatzsteuer aus?

Jede Position bekommt die Steuerkategorie E (steuerbefreit) mit 0 %, die Steueraufschlüsselung ebenfalls, und im Feld Befreiungsgrund (BT-120) steht der Hinweis auf § 19 UStG. Statt einer USt-IdNr. genügt Ihre Steuernummer im Feld BT-32. Eine Rechnungsnummer (BT-1) verlangt die XRechnung trotzdem.

Brauche ich eine USt-IdNr. für die E-Rechnung?

Nein. Die XRechnung verlangt bei Steuerkategorie E eine Steuer-Kennung des Verkäufers (Regel BR-E-02): die USt-IdNr. oder die Steuernummer vom Finanzamt. Viele Kleinunternehmer haben nur die Steuernummer; sie reicht.

Kann ich eine E-Rechnung kostenlos erstellen?

Ja. In unserem Formular erstellen Sie eine XRechnung oder ZUGFeRD-PDF, die vor dem Download mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk geprüft wird; die erste Rechnung ist kostenlos. Wer jeden Monat Rechnungen schreibt, fährt mit einem Rechnungsprogramm mit Gratis-Tarif meist besser; einige erzeugen E-Rechnungen ohne Grundgebühr.

Überblick über die Rechtslage nach Umsatzsteuergesetz, UStDV und den Schreiben des Bundesfinanzministeriums, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie gilt, klärt Ihre Steuerberatung. Mehr zu den Fristen: E-Rechnungspflicht prüfen. Sie weisen Umsatzsteuer aus? E-Rechnung für kleine Unternehmen und Handwerker. Sie vermieten? E-Rechnung für Vermieter. Für einen Verein: E-Rechnung für Vereine.